In Brüssel hat das Berufungsgericht die Erhebung einer Steuer auf Mobilfunkantennen durch die Gemeinde Auderghem für unrechtens erklärt. Zur Begründung hieß es, mobiles Telefonieren sei eine öffentliche Dienstleistung.
Der Bürgermeister von Auderghem, Didier Gosuin, argumentiert hingegen, dass es sich um private Anbieter handele, die große Gewinne einführen.
Das Telekom-Unternehmen Belgacom hat bereits gegen mehrere Gemeinden in Belgien einen juristischen Sieg davongetragen, die der Gesellschaft die Zahlung einer Steuer auf das Anbringen von Antennen auferlegt hatten. Für die Kommunen stellt die Steuer eine teils erhebliche Einnahmequelle dar.
belga/mh - Bild: Laurie Dieffembacq (belga)