Das Strafvollstreckungsgericht in Brüssel hat sich am Montagnachmittag über die Akte des Dutroux-Komplizen Michel Lelièvre gebeugt. Im Juni hatten die Richter dem 42-jährigen Lelièvre unter strengen Auflagen fünf Tage Hafturlaub zugestanden. Beim ersten Freigang hatte er durch den Genuss von Alkohol gegen die Regeln verstoßen.
Das Vorhaben von Michel Lelièvre, im Gefängnis eine Ausbildung zum Schreiner zu absolvieren, steht jetzt auf der Kippe. Ob er in Zukunft noch einmal Hafturlaub bekommen wird, wird das Strafvollstreckungsgericht am 9. Dezember entscheiden. Es hat die Untersuchung der Akte am Montagnachmittag auf dieses Datum verschoben.
belga/rtbf/jp