Die drei größten Gewerkschaften Belgiens, ACV, ABVV ACLVB haben bei der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eine Klage gegen das Einfrieren der Löhne eingereicht. Im letzten Jahr hatte die Föderalregierung entschieden, dass vorläufig nicht über Lohn- und Gehaltserhöhungen verhandelt werden darf.
Die Gewerkschaften sind der Auffassung, dass der von der Regierung verfügte Lohnstopp gegen international geltendes Recht verstößt. Daher schalteten sie die internationale Arbeitsorganisation ein.
Die ILO kann Belgien lediglich zurechtweisen. Bußgelder oder Sanktionen verhängen kann die Organisation nicht.
vrt/sh - Archivbild: Dirk Waem (belga)