Arbeitsministerin Monica De Coninck hat die Restrukturierungspläne für Ford Genk genehmigt. Darin hatten sich die Sozialpartner auf eine Sonderregelung für die entlassenen Arbeitnehmer ab 52 Jahren geeinigt.
Das Abkommen sieht vor, dass sie neben ihrem regulären Arbeitslosengeld einen Zuschlag des Unternehmens erhalten. Auf diesen Teil fallen jedoch noch Steuern an. Außerdem müssen die Betroffenen weiter aktiv nach einem neuen Job suchen und vorgeschlagene Jobs annehmen.
De Coninck unterstreicht, dass die Föderalregierung die Bedingungen für diese Sonderregel gerade erst verschärft hat. Die Aufstockung des Arbeitslosengeldes darf bei Betrieben in Restrukturierung erst bei entlassenen Mitarbeitern ab 55 Jahren erfolgen. Da Ford die Schließung des Werks in Genk im Herbst 2012 angekündigt hatte, gelten noch die alten Regeln.
belga/okr - Archivbild: Kristof van Accom (belga)