4 Kommentare

  1. 2.3 Milliarden € hinterziehen und nur 160 Millionen € zahlen, wie geht das - darf das Urteil als Präzedenzfall gelten? Falls ja, kriegt Papa Staat von meine Steuer auch nur mehr diesen Prozentsatz : 2.300.000.000 effektiv schulden und nur 160.000.000 zahlen wäre in etwa 14% was dann so zirka 20€ wären statt deren 300, wohlgemerkt NACH dem Steuervorabzug - Das auf ALLE Belgier angewandt, denn laut Verfassung sind wir alle gleich (ausser Dicken & Politikern, die sind gleicher...) also müsste das auch auf Otto Normalverbraucher anwendbar sein. Oh armes Belgien, so'n Verlust kannst du dir leisten, aber der der seine Strafzettel nicht bezahlt, dem drohen Haft und Fahrzeugstilllegung, nee, nee...

  2. Solche Arrangements sind überall gängige Praxis.
    In Deutschland auch und in den USA ebenso.
    Einer der Gründe: Die betuchten bis sehr betuchten Steuerhinterzieher verfügen über ein Heer von gewieften Anwälten, währen die Staatsanwaltschaft unter chronischem Geld- und Personalmangel leidet, und auch die Justiz selbst mit solchen Mammutverfahren überfordert ist.
    Statt zu riskieren, dass nach einer endlosen Prozessdauer, nach allerlei Verfahrenstricks, die ganze Sache wie eine Seifenblase zerplatzt, ist die Staatsanwaltschaft heilfroh, wenn sie wenigstens einen geringen Teil ihrer Forderungen eintreiben kann.

  3. Dazu kommt noch, dass es sich hier um eine schwere Steuerstraftat handelt.
    Dass bei Steuerhinterziehung -so man denn überhaupt erwischt wird- niedrigere Sätze gelten als bei korrekter Versteuerung der Einkünfte, ist eine ganz neue Erkenntnis und fordert geradezu zur Nachahmung auf.

  4. Zitat : Der Diamantenhändler muss 160 Millionen Euro zahlen. Im Gegenzug lassen Staatsanwaltschaft und Steuerbehörde ihre Anklagepunkte fallen.

    Wenn ich richtig informiert bin, müssen auch die Steuern noch nachträglich bezahlt werden. Nur die Strafe wird fallen gelassen. Oder?