Künftig müssen nur noch gewerbliche Geflügelzüchter in Risikozonen ihre Tiere vollständig von der Außenwelt abschirmen. Die Stallpflicht war als Vorbeugemaßnahme gegen die Vogelgrippe eingeführt worden.
Lockerung der Stallpflicht für Geflügel ab dem 1. Mai
Die Stallpflicht für Geflügel soll zum 1. Mai gelockert werden.