Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass das Verbot dem Wettbewerbsrecht widerspreche. Unizo befürchtet jetzt, dass internationale Anbieter kleinere Unternehmen mit Kaufzugaben im großen Stil vom Markt verdrängen. Auch die nationale Gewerkschaft der Selbständigen fordert, Kopplungsgeschäfte nicht unbegrenzt zuzulassen. Die Arbeitgebervereinigung VBO ist froh über das Urteil und will, dass das belgische Recht so schnell wie möglich angepasst wird.
vrt / sh