Die Richter urteilten in einem Rechtsstreit zwischen dem flämischen Automobilverband VAB und der Ölgesellschaft Total. Total hatte mit dem Automobilclub Touring Secours einen Vertrag abgeschlossen, wonach Autofahrern für einmal Volltanken drei Wochen lang kostenlose Pannenhilfe angeboten wird. Solche Kopplungsgeschäfte hält der Europäische Gerichtshof jedoch für zulässig, da sie den Wettbeweb beleben. Wirtschaftsminister Van Quickenborne will das Verbot von Kopplungsgeschäften noch vor dem Sommer abschaffen.
vrt/jp : sh