3 Kommentare

  1. Warum soll das ohne Folgen bleiben?

    Da diese Helden vermutlich in Belgien keiner geregelten Arbeit nachgehen und somit vom Steuerzahler alimentiert werden, sollte doch zumindest über finanzielle Sanktionen nachgedacht werden.

  2. Ist es denn in Belgien nicht verboten in einer fremden Armee zu kämpfen, ohne Erlaubnis vom Verteidigungsminister ? Kann mir jemand diese Frage beantworten.

  3. Die gehören ja nicht der syrischen Armee an, sondern den syrischen Rebellen - vielleicht gilt das Verbot auch für Guerillaeinheiten, aber wie wäre das zu überprüfen? Ausserdem, schon im 19ten Jhdt, waren Belgier in der französischen Fremdenlegion - siehe den "Boudin" - ich kenne einen Faymonviller der nach seiner Dienstzeit bei den Paras in Frankreich beim 2 REP war & einen ehemaligen Bütgenbacher (+) der während des Algerienkonflikts auch beim REP war - von denen hatte keiner eine ministerielle Erlaubniss