Wie Gesundheitsminister Demotte heute mitteilte, gilt die Lockerung der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe allerdings nur für Privatpersonen. Für Geflügel-Zucht-Betriebe bleibt die Stallpflicht unterdessen bis auf weiteres bestehen. Private Züchter dürfen ab dem 1. Mai auch wieder an Ausstellungen und Wettbewerben teilnehmen.
Nur für Privatzüchter - Stallpflicht ab dem 1. Mai aufgehoben
Die Stallpflicht für Geflügel wird am 1. Mai aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich die Tiere auch wieder ohne schützende Netze draußen aufhalten.