Die illegalen Migranten wollten mit dem Hungerstreik ein Bleiberecht erzwingen. Sie brachen die Aktion ab, nachdem die Behörden ihnen zugesagt hatten, drei weitere Monate in Belgien bleiben zu dürfen. Dies müssen sie jedoch förmlich beantragen. Für den Antrag wiederum müssen sie medizinische Gründe geltend machen. Die Behörden machten klar, dass es sich nicht um eine Legalisierung ihrer Situation handelt und dass die Asylanten auch keine Arbeitsgenehmigung erhalten. Die meisten der Hungerstreikenden sind körperlich geschwächt und brauchen eine medizinische Behandlung.
An der französischsprachigen Brüsseler Uni setzen unterdessen rund 300 weitere Personen ihren Hungerstreik fort.
belga/pma