seine Strafe in Belgien aussitzen darf.
Der polnische Minister stößt sich vor allem an einem Punkt der Urteilsbegründung, in dem Zweifel daran angemeldet werden, dass Adam G. aufgrund seiner Roma-Herkunft in polnischen Gefängnissen nicht drangsaliert werde.
Dazu erklärte der Minister, polnische Gefängnisse seien kein Paradies, doch hätten sowohl der Europäische Menschenrechtshof als auch das Internationale Komitee gegen Folter in einem Bericht festgehalten, dass sich Polen nicht vom europäischen Mittelwert abhebe. Kooperation und gegenseitiges Vertrauen seien das Fundament europäischer Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zudem habe Polen der Auslieferung Adam G.s nur unter der Bedingung zugestimmt, dass dieser seine Strafe in Polen verbüßen müsse.
soir/fs