Damit macht das Gericht ein Urteil rückgängig, das im März dem Antrag des Anwalts der kleinen Aktionäre, Modrikamen, gefolgt war und den Fortis-Anteilen, die nach dem 14. Oktober erworben wurden, kein Stimmrecht gab.
Auch der Antrag des Anwalts, die Abstimmung über eine Verstaatlichung von Fortis auf die Tagesordnung der Aktionärsversammlung zu setzen, wurde verworfen.
Damit ist die Schlacht um die Fortis-Bank praktisch geschlagen. Anwalt Modrikamen gab in einer ersten Reaktion die Niederlage zu und betonte, er werde das Urteil des Appellationshofs respektieren und vor der Versammlung vom 28. April keine weiteren juristischen Schritte unternehmen.
as/fs