Demnach hat der Verfassungshof jetzt in einem Urteil das Gleichbehandlungsprinzip zwischen verheirateten oder nur zusammenwohnenden erwerbslosen Paaren angemahnt. Seit 2004 sind verheiratete und unverheiratete Paare steuerlich theoretisch gleichgeschaltet. Dennoch müssen verheiratete Arbeitslose offenbar mehr Steuern zahlen als nicht verheiratete. Der Unterschied kann bis zu 3.000 Euro pro Jahr ausmachen. Finanzminister Reynders lässt nach Angaben der Zeitung jetzt überprüfen, ob die verheirateten Erwerbslosen in den letzten Jahren tatsächlich zuviel Steuern bezahlt haben.
vrt/pma