Vor der Steuer sind verheiratete und unverheiratet zusammen wohnende Paare seit 2004 gleich. Bis dahin zahlten Verheiratete mehr Steuern. Dieser Unterschied blieb bei der Verrechnung des Arbeitslosengeldes bestehen. Das Verfassungsgericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass dies gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Verheiratete Arbeitslose können daher fünf Jahre rückwirkend bis zu 3.000 Euro pro Jahr an zuviel gezahlten Steuern zurückfordern.
vrt/jp