Die Föderale Agentur für Lebensmittelsicherheit stärkt den Lebensmittelbanken den Rücken. Die Agentur veröffentlicht eine Liste mit Lebensmitteln, deren Verzehr auch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums unbedenklich ist.
Das gilt allerdings nur, wenn auf der Verpackung die Formel "mindestens haltbar bis" verzeichnet ist, nicht aber wenn es heißt "zu verzehren bis". Chips beispielsweise seien auch noch zwei Monate nach dem Datum verzehrbar, Fruchtsaft sogar noch ein Jahr später.
Der Rundbrief schafft Rechtssicherheit, vor allem für Supermärkte. Bisher zögerten diese, den Lebensmittelbanken Waren abzugeben, die knapp am Verfallsdatum waren oder dieses knapp überschritten.
standaard/fs - Archivbild: BRF Fernsehen