hatte nach seiner Verurteilung zu 20 Jahren Haft Einspruch gegen seine Ausweisung nach Polen eingelegt. Der Anwalt gab als Grund an, dass das Risiko von Misshandlungen in einem polnischen Gefängnis sehr groß sei.
Adam G. hatte Joe Van Holsbeeck vor drei Jahren im Brüsseler Hauptbahnhof niedergestochen und tödlich verletzt, um dessen MP3-Player zu stehlen. Wenn er seine Haftstrafe in Belgien verbüßt, kann er in rund vier Jahren vorzeitig entlassen werden.
est belga vrt