Die Bonuszahlungen an Verantwortliche in Banken, die vom Staat finanziell unterstützt werden, gehören verboten. Das steht so schon sinngemäß im Regierungsabkommen. Kein Mitglied der Geschäftsführung darf demnach in den Genuss von Stock-Options, Bonuszahlungen oder vergleichbaren Vorzügen kommen.
Es oblag also dem Finanzminister, diese gemeinsame Absicht sozusagen in einen Gesetzesvorschlag zu gießen. Das hat Finanzminister Koen Geens auch getan. Nur hat das Ergebnis nicht überzeugt.
Zwar wird ein Bonus-Verbot für Banken, die eine außerordentliche Staatsbeihilfe bekommen haben, klar formuliert. Zugleich werden aber Ausnahmen eingeräumt, "wenn sie gerechtfertigt sind", zitiert L'Echo aus dem Entwurf des Finanzministers.
Wie die Begründung für eine solche "gerechtfertigte Ausnahme" aussehen könnte, wird nicht erläutert. Allenfalls wird festgehalten, dass die Aufsichtsbehörden, die Nationalbank oder Bankenaufsicht, einer Ausnahmeregelung vorab zustimmen müssen.
Darüber hinaus gibt es laut L'Echo auch Ausnahmereglungen im Zusammenhang mit der geplanten Deckelung der Abschiedsprämien. Der Ministerrat hat den Entwurf des Finanzministers erstmal verworfen ...
Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)