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CD&V-Senatorin fordert Strafe für Anstiftung zur Beschneidung

30.07.201315:45
Eine Beschneidung wird vorbereitet
Eine Beschneidung wird vorbereitet

Das Strafmaß für die Bewerbung oder Anstiftung soll zwischen acht Tagen und einem Jahr Haftstrafe reichen. Bisher können in Belgien nur Personen, die Beschneidungen ausführen, strafrechtlich verfolgt werden.

Die CD&V-Senatorin Els Van Hoof will die Anstiftung zur Genitalverstümmelung unter Strafe stellen und hat dazu einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Bisher können in Belgien nur Personen, die Beschneidungen ausführen, strafrechtlich verfolgt werden. Van Hoof verwiest in diesem Zusammenhang auf den Fall eines Imam in Brüssel, der in seinen Predigten die Beschneidung von Frauen anpreist.

Das Strafmaß für die Bewerbung oder Anstiftung soll zwischen acht Tagen und einem Jahr Haftstrafe reichen. Der Gesetzesvorschlag soll nach der Sommerpause in den Justizausschuss des Senats eingebracht und möglichst noch vor den Parlamentswahlen im kommenden Jahr verabschiedet werden.

Nach einer Studie des Europäischen Institutes für die Gleichstellung der Geschlechter leben in Belgien mehr als 6.000 Frauen mit Genitalverstümmelung. Zusätzlich sind knapp 2.000 Mädchen und junge Frauen aktuell davon bedroht. Frauen, die einen Antrag auf Asyl stellen, nennen die drohende Beschneidung immer häufiger als Grund für die Flucht aus ihrem Heimatland. Das hat die für Migration zuständige Staatssekretärin De Block erst vor einigen Monaten bestätigt.

b/sh

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