De Clerck habe erklärt, er wolle diesen Menschen ein persönliches Glückwunschschreiben zukommen lassen. Gemeindeverwaltungen sind eigentlich nicht befugt, Angaben wie Namen und Adressen weiterzugeben. Das verbietet ein Gesetz zum Schutz des Privatlebens. Tatsächlich werden die Vorschriften aber offenbar systematisch missachtet, insbesondere im Vorfeld von Wahlen.
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