Die Finanzverwaltung hat ab Mai 2014 Zugriff auf ein Register aller in Belgien eröffneten Bankkonten. Die Einrichtung dieser zentralen Datenbank geht auf ein Gesetz aus dem Jahr 2011 zurück.
Damit wird in der Praxis verhindert, dass man sein Geld einfach auf viele Konten verteilt, um der Quellensteuer zu entgehen.
Nur hochrangige Steuerinspektoren können elektronisch auf die Datenbank zugreifen, wenn sie einen begründeten Verdacht haben, dass ein Steuerbetrug vorliegt. Der Steuerpflichtige muss vorab benachrichtigt werden, so dass er sich verteidigen kann.
Die Banken haben bis Februar 2014 Zeit, um der Nationalbank die Identitäten ihrer Kunden und ihrer Kontonummern aus den Jahren 2010 bis 2012 zu melden. Die Daten für 2013 müssen bis Ende März weitergegeben werden.
Wie viel Geld jeweils auf einem Konto lagert, dürfen die Banken nicht sagen.
b/rtbf/sh - Bild: Hasan Mroue (afp)