Sie dürfen jetzt auch an anderen Orten stattfinden.
Das hat die Kammer beschlossen. Die Gemeinden müssen sich allerdings auf maximal drei Lokalitäten festlegen.
vrt/jp
Standesamtliche Eheschließungen müssen künftig nicht mehr zwingend im Gemeindehaus vollzogen werden.
Sie dürfen jetzt auch an anderen Orten stattfinden.
Das hat die Kammer beschlossen. Die Gemeinden müssen sich allerdings auf maximal drei Lokalitäten festlegen.
vrt/jp