Das Gesetz gilt dann nicht mehr nur für das Gaststättengewerbe, sondern auch für den Einzelhandel. Gesundheitsministerin Onkelinx hat eine dementsprechende Regelung erlassen, die am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Zurzeit haben Jugendliche trotz Alkoholverbots in den Gaststätten, Diskotheken oder bei Veranstaltungen immer noch die Möglichkeit, alkoholische Getränke in nahegelegenen Geschäften, Supermärkten, Snackbars oder Tankstellen zu erwerben.
vrt/mh