2007 hatte der Gouverneur die Organisation der Wahlen in die Hand genommen. Sowohl er als auch der flämische Innenminister Keulen verzichteten auf eine Ahndung der Dienstverweigerung.
Den Hintergrund der Aktion bildet ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das den Wahlkreis in seinem jetzigen Zuschnitt als nicht verfassungskonform ansieht und den Gesetzgeber auffordert, diesen Zustand abzustellen, allerdings ohne dabei ausdrücklich eine Spaltung zu fordern.
alle /fs