Sexistisches Verhalten allgemein und Mobbing am Arbeitsplatz sollen in Zukunft härter bestraft werden. Darauf hat sich der Ministerrat der Föderalregierung am Freitag geeinigt. Sexismus soll demnach künftig zivil- und strafrechtlich verfolgt werden können. Für Mobbing-Opfer sehen die Minister Entschädigungszahlungen vor.
Mehr Schutz für die Schwachen: Die Minister der Föderalregierung senden mit den beiden Entschlüssen von Freitag ein deutliches Zeichen an die Gesellschaft. Die härtere Bestrafung von sexistischem Verhalten zielt dabei vor allem auf den Schutz von Frauen. Anzügliche Bemerkungen auf der Straße oder Beleidigungen, die eindeutig das Geschlecht der Person betreffen, sollen künftig gerichtlich verfolgt werden können. Die Opfer könnten symbolische Entschädigungszahlungen erhalten.
Bei dem Nachweis von Mobbing am Arbeitsplatz ist diese Entschädigungszahlung bereits konkret: Im Normalfall soll das Opfer drei Monatsgehälter bekommen. Zu zahlen hat dies der Täter. Ist der Fall besonders schlimm, soll die Entschädigung sechs Brutto-Monatsgehälter betragen.
Die Minister haben am Freitag auch definiert, was genau sexistisches Verhalten und Mobbing am Arbeitsplatz sein soll und was vor Gericht eingeklagt werden kann. Die Gesetzesvorschläge müssen jetzt noch vom Parlament verabschiedet werden.
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