Gemeinden können aufatmen: Sie müssen keine Sonderprämien wegen angeblicher Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips bei den Feuerwehren zahlen. Das Verfassungsgericht hat dies in einem Grundsatzurteil festgestellt. Vorangegangen war die Klage von zwei freiwilligen Feuerwehrleuten aus Dinant, die eine Entschädigung für die Leistung ihres Bereitschaftsdienstes verlangt hatten.
Nach Meinung der Richter üben freiwillige Feuerwehrleute ihre Tätigkeit auf freiwilliger Basis aus und sind somit nicht direkt den Regeln der Arbeitsgesetzgebung unterworfen. Das Grundsatzurteil wird von Beobachtern als wichtig für die angestrebte Feuerwehrreform angesehen.
belga/rkr - Bild: Eric Lalamand (belga)