Der Dachverband der Ärztegewerkschaften zieht gegen die neue Pensionsgesetzgebung vor den Staatsrat. Stein des Anstoßes ist die Regelung, dass über 65-jährige Rentner ohne Einschränkungen hinzuverdienen dürfen, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie eine Karriere von 42 Jahren hinter sich haben.
Die Berufsverbände der Ärzte betrachten die neue Regelung als diskriminierend, weil ihre Ausbildung länger dauert und es mit Vollendung des 65. Lebensjahres unmöglich ist, 42 Jahre Berufsaktivität nachweisen können. Die Ärzte weisen darauf hin, dass das Gesetz auch andere Berufsgruppen und Frauen benachteiligt.
vrt/rkr - BIld: Herwig Vergult (belga)