Der belgische Staatsrat hat die Beschlüsse der Föderalregierung zum Haushalt 2013 kritisiert. Einige der Maßnahmen könnten juristisch angefochten werden. So zum Beispiel die geplante Mindeststeuer für große Unternehmen, die trotz hoher Gewinne und Dividendenausschüttung bislang kaum Steuern in Belgien zahlen. Außerdem kritisiert der Staatsrat, dass die Haushaltsbeschlüsse im Eilverfahren durch die parlamentarischen Instanzen gebracht werden.
Rote Karte für die Regierung - oder anders ausgedrückt: Schlecht gearbeitet. Der Staatsrat geht mit den Beschlüssen zum Nachtragshaushalt 2013 hart ins Gericht. Juristisch seien viele dieser Beschlüsse bedenklich. Einige würden sogar gegen die belgische Verfassung verstoßen. Zum Beispiel die so genannte Fairness-Steuer für große Unternehmen. Hier werde das Prinzip der Gleichheit verletzt. Die Regierung würde nicht ausreichend begründen, warum kleine und mittlere Unternehmen diese Steuer nicht zahlen sollten.
Grund für die Mängel sei die Eile, mit der die Beschlüsse gefasst worden seien. Sorgfalt sei dabei vernachlässigt worden.
Folge: Es könnte ein böses Erwachen geben. Nämlich dann, wenn die obersten Verwaltungsrichter Recht behalten, die neuen Beschlüsse juristisch angefochten und zu Fall gebracht werden - und dann nicht die Einnahmen für den Staat bringen, mit denen jetzt gerechnet wird.
Die Regierung scheint die Kritik allerdings zu ignorieren. Noch Mittwochabend wurden die Beschlüsse zum Haushalt 2013 vom Ausschuss für soziale Angelegenheiten im Parlament angenommen. Nächste Woche soll im Plenum darüber debattiert werden.
kw/rkr - Bild: Kristof van Accom (belga)