Die Verbraucherschutzorganisation Test-Achats hat sich zufrieden über ein Urteil des Lütticher Appellationshofes gegen die Billigfluggesellschaft EasyJet geäußert.
Test Achats hatte gegen Brussels Airlines, Ryanair und EasyJet wegen unrechtmäßiger Klauseln in den Verträgen zur Beförderung von Passagieren geklagt. In einer ersten Instanz hatte Ryanair sich dem Urteil des Gerichts gebeugt und zahlreiche Veränderungen vorgenommen. EasyJet und Brussels Airlines waren in Berufung gegangen.
Der Lütticher Appellationshof hatte die Fluggesellschaft EasyJet dazu verurteilt, die illegalen Klauseln innerhalb eines Jahres aus ihren Verträgen zu entfernen. Dabei handelt es sich meistens um Zusatzkosten, die nicht direkt auffallen und sich im Kleingedruckten auf den Flugscheinen wieder finden.
Der Fall Brussels Airlines soll im kommenden Jahr verhandelt werden.
belga/cd - Bild: Alexander Klein (afp)