Die Föderalregierung hat einen wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz getan. Der Ministerrat entschied, dass Konsumenten künftig auch mit Kollektivklagen gegen Benachteiligungen vorgehen dürfen.
Bisher war es den Geschädigten nur als Einzelperson möglich, vor Gericht zu ziehen. Nur bei Verstößen gegen Umweltschutzvorschriften waren Kollektivklagen erlaubt.
Will eine Gruppe Verbraucher ein Vergehen vor Gericht geltend machen, muss sie dies allerdings über eine anerkannte Verbraucherschutzorganisation tun.
vrt/jp