2006 bereits beschlossen die EU-Innenminister ein Maßnahmenpaket, um den Polizeidiensten im Kampf gegen den Terrorismus mehr Mittel an die Hand zu geben. Wichtiger Bestandteil: die so genannte Vorratsdatenspeicherung. Im Klartext: Alle Kontaktdaten bei jeglicher elektronischer Kommunikation müssen "auf Verdacht" ein Jahr lang gespeichert werden. In Belgien gilt das bislang schon für sämtliche Telefon-Verbindungsdaten: Anrufe und auch SMS. Die Kontaktdaten, also wer mit wem Verbindung aufgenommen hat, das steht schon auf der Telefon- oder Handyrechnung. Die Behörden können diese Angaben aber bei Bedarf einsehen.
Die Regierung will jetzt die bestehende Regelung ausweiten, um die EU-Richtlinie in belgisches Recht zu gießen. Das berichtet die Zeitung De Standaard in ihrer Montagsausgabe. Demnach müssen Internet-Provider alle Daten über Online-Kommunikation ein Jahr lang speichern: Wer schickt wem wann eine Mail, wer geht wann ins Internet. Der Inhalt der Kommunikation wird aber nicht gespeichert.
In De Standaard bezeichnet der Menschenrechtsanwalt Raf Jespers dieses Vorgehen als "nie dagewesenen Einbruch in die Privatsphäre der Bürger. Der Zweck heilige nicht immer die Mittel", sagt der Anwalt.
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