Ein entsprechender Gesetz-Entwurf des zuständigen Staatssekretärs Schouppe wurde heute vom Ministerrat verabschiedet. Der Vorteil der Speicheltests gegenüber Blutproben besteht darin, dass unmittelbar geklärt werden kann, ob ein Fahrer in den zurückliegenden 12 Stunden Drogen konsumiert hat. In diesem Fall wird ihm der Führerschein für 12 Stunden entzogen. Mit Blick auf eine weitere Strafverfolgung wird die Speichelprobe anschließend in einem Labor näher untersucht.
belga/mh