Die Sozialpartner haben sich auf die Grundzüge eines zukünftigen Einheitsstatuts für Arbeiter und Angestellte geeinigt. Demnach soll die Ungleichbehandlung stufenweise abgebaut werden. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes musste die Diskriminierung der Arbeiter gegenüber den Angestellten zum 8. Juli enden. Arbeitgeber und Gewerkschaften mussten nach eigener Aussage empfindliche Zugeständnisse machen. Der Kompromiss muss jetzt noch der jeweiligen Mitgliederbasis zur Abstimmung vorgelegt werden.
Es war fast wie ein Konklave, außer dass es am Ende keinen Weißen Rauch gab. Nach über 25 Stunden ununterbrochenen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner unter Vermittlung der föderalen Arbeitsministerin Monika De Coninck auf ein künftiges Einheitsstatut verständigt.
Über den Inhalt des Kompromisstextes ist noch wenig bekannt. Im Wesentlichen läuft es darauf hinaus, dass die Rechte von Arbeitern und Angestellten schrittweise angeglichen werden. Künftig würde sich die Kündigungsfrist für alle auf drei Monate je fünf geleistete Arbeitsjahre belaufen; für Arbeiter fällt der Karenztag weg. Für Angestellte bleiben die bisher in ihrer Laufbahn erworbenen Rechte erhalten.
Alle Beteiligten, Arbeitergeber wie auch Gewerkschaften, gaben sich in ersten Stellungnahmen auffallend zurückhaltend. Beide Seiten haben mitunter erhebliche Mengen Wasser in ihren Wein gießen müssen. Alle beteiligten Verbände müssen den Kompromissentwurf nun erst noch ihrer jeweiligen Mitgliederbasis vorstellen. Von einem wirklichen Abkommen kann man also erst sprechen, wenn wirklich alle definitiv das neue Einheitsstatut gutgeheißen haben. Damit würde ein seit fast 30 Jahren andauernder Streit beigelegt.
rop/mh - Bild: Laurie Dieffembacq (belga)