Das sind im Schnitt 25 Personen pro Tag. Für das laufende Jahr liegen den Gemeinden schon rund 1.100 solcher Erklärungen vor. Seit dem 1. September ist es gesetzlich möglich, bei der Gemeinde eine Vorab-Erklärung zu hinterlegen, dass man im Falle eines unwiderruflichen Komazustandes die Euthanasie wünscht. Die Erklärung ist für die Dauer von maximal fünf Jahren gültig. Vor dieser Neuregelung hinterlegten Euthanasie-Willige eine entsprechende Erklärung zumeist bei ihrem Arzt oder einem Notar.
belga/pma