Die Affäre von Belgiens König Albert II. um seine angebliche uneheliche Tochter Delphine Boël wird erst nach dessen Thronjubiläum am kommenden 9. August gerichtlich entschieden.
Ein Zivilgericht in Brüssel vertagte die weitere Behandlung der Vaterschaftsklage der 45-jährigen Delphine Boël auf den 3. September. Dann sollen die Parteien ihre Schriftsätze vorlegen.
Die Künstlerin Boël hat den Rechtsweg eingeschlagen, um genetische Informationen von der königlichen Familie zu erzwingen. Die Parteien ließen sich vor Gericht von Anwälten vertreten, kein Mitglied der Königsfamilie war erschienen. Die Richter vertagten den Fall bereits nach einer Viertelstunde, es ging vor allem um Verfahrensfragen.
Delphine Boëls Mutter, Baronin Sybille de Selys Longchamps, hatte am Wochenende nach jahrzehntelangem Schweigen erstmals ein Pressinterview gegeben. Sie will als Nebenklägerin auftreten. Sybille de Selys Longchamps hatte nach eigenen Angaben 18 Jahre lang eine Affäre mit dem damaligen Prinz Albert. Der Zeitung Le Soir erzählte de Selys Longchamps, dass sie ihre Tochter mit aller Macht in ihrem Vorhaben unterstützen will. Und anscheinend kann die Baronin auch Beweisstücke beisteuern: Briefe aus der Feder von Albert, in denen er schreibt, wie sehr er seine Tochter Delphine liebe.
Die Aussichten, dass die Klage für zulässig erklärt wird, sind sehr gering. Der König ist durch die Verfassung vor gerichtlicher Verfolgung geschützt. Delphine Boël begründet ihre Klage damit, dass sie diskriminiert und in ihrer Arbeit behindert werde. Nach dem kurzen Auftakt vor Gericht sagte der Rechtsbeistand von König Albert, er wundere sich über diese Begründung. Er sei selbst bei einem Unternehmer interveniert, um dessen Bedenken zu zerstreuen, mit der Künstlerin zusammen zu arbeiten.
belga/rop/sd/fs - Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)