Die Pflicht zur jährlichen Angabe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse besteht seit dem Jahre 2005. Topbeamte und politische Mandatsträger müssen diese beim Rechnungshof hinterlegen. Viele kommen dieser Pflicht aber nicht nach. Im vergangenen Jahr waren es rund 650 von insgesamt 9.000 Fällen insgesamt.
vrt/pma