Die flämischen Mobilitätsministerin Van Brempt reagierte jetzt mit Unverständnis auf die Entscheidung eines Richters, der im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall auf der E314 eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometern für zulässig erklärt hatte. In dem Prozess hatte sich der Raser für die Verursachung des Unglücks verantworten müssen. Unter Hinweis auf Deutschland, wo keine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, hatt der Richter geurteilt, dass eine höhere Geschwindigkeit nachts auf einer verkehrsfreien Autobahn durchaus zulässig sei.
vrt