Grund dafür ist, dass vor dem Arbeitsgericht seitdem auch Akten verhandelt werden müssen, die sich um Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit drehen. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin haben die Richter etwa 7.000 Fälle mehr zu bearbeiten. Die Wartezeit, bis ein Antrag behandelt werden könne, betrage mittlerweile 15 Monate. In manchen Fällen seien es sogar zwei Jahre.
vrt : jp