Das Gericht folgte dabei dem Antrag der Verteidigung, die dem Beamten eine blütenweiße Weste in einer 13-jährigen Laufbahn attestiert hatte. Bei dem Vorfall habe es sich um einen Moment der Schwäche gehandelt, argumentierte der Rechtsbeistand des Beamten. Dieser hatte bereits vorher eine Disziplinarstrafe und eine vorläufige Suspendierung vom Dienst erhalten. Der Beamte war nach einem Überfall auf das Zeitungsgeschäft im Zuge der Ermittlungen durch eine Überwachungskamera aufgefallen.
belga/rkr