Demnach wird der Mehrwertsteuersatz für Neubauten unter bestimmten Bedingungen bis auf 6% herabgesetzt. Die Klärung der genauen Modalitäten ist in Branchenkreisen begrüßt worden. Bis zur Klärung der genauen Modalitäten hatten Bauherren sich abwartend verhalten und zum Teil auf eine spätere Fakturierung gedrängt. Die neue Mehrwertsteuerregelung im Baugewerbe gilt zunächst befristet für ein Jahr.
b / rkr