Ein zum Tatzeitpunkt Minderjähriger wird an die Niederlande ausgeliefert. Im wird schwere Körperverletzung vorgeworfen. Der Kassationshof hat mit seiner Entscheidung die Urteile der unteren Instanzen bestätigt. Der Anwalt des mutmaßlichen Täters hatte gegen das Urteil der Ratskammer von Turnhout und der Anklagekammer von Antwerpen Berufung eingelegt, weil sein Mandant zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig war.
Der Kassationshof bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass es der in Belgien geltenden europäischen Gesetzgebung widerspricht, Minderjährige ans Ausland auszuliefern. Für Jugendliche ab 16 Jahren könnten aber Ausnahmen gemacht werden, wenn ihnen eine schwere Straftat vorgeworfen werde. Dies sei im vorliegenden Fall so.
Der junge Mann war 17, als er Anfang des Jahres in Eindhoven zusammen mit Freunden einen Jugendlichen niederschlug und mit Tritten misshandelte. Insgesamt waren acht junge Männer an der Gewalttat beteiligt. Die niederländische Justiz will vier von ihnen den Prozess machen.
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