Neben der Festlegung, ob der Leichnahm beerdigt oder eingeäschert werden soll, muss der Betreffende auch präzisieren, was danach mit der Asche passieren soll oder nach welcher religiösen Anschauung die Beisetzungsfeierlichkeiten abgehalten werden sollen.
Bestattungsunternehmen kritisieren die neue Vorschrift als Über-Reglementierung.
Wer bei der Gemeinde kein Testament hinterlegt, überläßt die Planungen nach seinem Tod den Familienangehörigen.
Wer sein Testament beim Standesamt hinterlegt, muss Einzelheiten der Bestattung angeben
Wer beim Standesamt sein Testament hinterlegt, muss künftig im Einzelnen erklären, wie er beigesetzt werden möchte.