Belgien hat neuen Ärger mit der EU. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag geurteilt, dass die Freistellung von Sparguthaben bis zu 1.880 Euro von der Quellensteuer unzulässig ist.
Die Befreiung von der Quellensteuer gilt für Sparkonten bei belgischen Banken und bei ausländischen Banken, die eine Niederlassung in Belgien haben. Für Sparguthaben bei Banken im Ausland gilt die Sonderregelung nicht.
Darin hat die EU-Kommission eine Ungleichbehandlung gesehen und zog vor den Europäischen Gerichtshof, der mit seinem Urteil der Argumentation der Kommission folgte. Die bisherige Praxis verstößt in den Augen der Richter gegen den freien Verkehr von Dienstleistungen, weil sie für Banken aus anderen EU-Mitgliedsländern nicht gilt.
Die Föderalregierung muss jetzt entscheiden, ob sie die Befreiung von der Quellensteuer komplett abschafft oder auch auf Sparguthaben auf Auslandskonten gewährt.
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