Es ist eine Premiere, eine wirklich historische Reform. Getragen wird sie von den sechs Mehrheitspartnern und den Grünen, also den Parteien, die die sechste Staatsreform ausgehandelt haben und jetzt auch mit der Umsetzung beschäftigt sind.
Erster Kernpunkt: Der Kreis derer, die eine finanzielle Dotation bekommen, soll verkleinert werden. Von den Kindern des Königs bekommt nur noch der Thronfolger eine staatliche Zuwendung. Für Prinzessin Astrid und Prinz Laurent gilt eine Übergangsregelung.
Auch der überlebende Ehepartner eines Königs oder einer Königin bekommt Geld vom Staat. Allerdings wird das deutlich weniger sein, als bisher. Vor allem Königin Fabiola muss noch einmal drastische Einschnitte hinnehmen: Ihre Dotation wird auf 470.000 Euro gekürzt. Im vergangenen Jahr lag sie noch bei 1,4 Millionen Euro, nach der Aufregung um ihre Stiftung wurde sie Anfang des Jahres schon einmal um eine halbe Million Euro reduziert.
Zweiter, wichtiger Punkt: Die Nutznießer werden einen Teil ihrer Zuwendungen versteuern müssen: den Teil, der quasi das reine Gehalt ausmacht. Das Königshaus wird künftig auch Mehrwertsteuer zahlen.
Hinzu kommt der Faktor Kontrolle: Die Funktionskosten etwa sollen künftig vom Rechnungshof unter die Lupe genommen werden. Ziel sei es vor allem, Transparenz zu schaffen, hieß es von den beteiligten Parteien.
Die Zuwendungen für den amtierenden König sind von der Reform ausgenommen. Die Bekanntgabe der Reform fällt mit dem Geburtstag des Monarchen zusammen: König Albert wird am Donnerstag 79 Jahre alt.
belga/vrt/rop/sh - Archivbild: Eric Lalmand (belga)