Sie haben mit ihrer Familie das Land verlassen, nachdem sie eine Zeit lang in einer Jugendhaftanstalt festsaßen. Die Familie hatte in Belgien Asyl beantragt, was ihnen jedoch nie gewährt wurde. Die Ausländerbehörde, die ihre Ausweisung vornahm, war über ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen die Brüder nicht informiert worden. Die Behörden wollen jetzt klären, wie es zu der Panne bei der Kommunikation kommen konnte.
Das 14-jährige Opfer hatte den Messerstich in den Hals damals schwerverletzt überlebt.
vrt/jp