Juweliere und Schmuckhändler dürfen Warenankäufe, die einen Wert von mehr als 5.000 Euro haben, künftig nicht mehr in bar tätigen. Ab dem kommenden Jahr wird der Höchstbetrag noch einmal auf 3.000 Euro herabgesetzt. Das haben die Abgeordneten der Kammer am Donnerstagabend entschieden.
Die Abgeordneten beschlossen auch die Einführung einer Identifizierungspflicht für Personen, die Gold oder Silber im Wert von 500 Euro und mehr einkaufen.
Mit den Maßnahmen soll der Kampf gegen den Steuerbetrug verstärkt werden.
vrt/jp - Archivbild: Laurent Gillieron (epa)