Studenten, die seit dem akademischen Jahr 2005/2006 das erste Jahr bestanden haben, werden dadurch zum zweiten Jahr zugelassen, ohne eine Einschränkung durch den Numerus Clausus befürchten zu müssen. Durch die einjährige Verlängerung gilt diese Regelung auch für Studenten, die im kommenden akademischen Jahr ein Medizinstudium aufnehmen wollen. Die Verlängerung wird damit begründet, dass die juristische Überprüfung des Dekretes zur Zulassungsbeschränkung noch andauere.
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