Eine Konvention über die Statuten der Europaschulen aus dem Jahre 1962 sieht vor, dass der belgische Staat eine Reihe von Funktionskosten übernimmt. Wegen unterschiedlicher Rechtslagen in der Französischen und in der Flämischen Gemeinschaft hat der Föderalstaat die Kosten seit nunmehr 12 Jahren nicht mehr erstattet. In Erwartung einer freundschaftlichen Lösung waren die Unkosten der beiden Europaschulen von der EU bezahlt worden. Der Schaden für die EU erhebt sich auf 1 Million Euro.
b/ak