Einen entsprechenden Vorschlag will der Rat nächste Woche dem Justizausschuss des Senats vorlegen. Sollte eine Abschaffung nicht möglich sein, müssten die Schwurgerichte reformiert werden, fordert der Hohe Rat. So sollten die Geschworenen ihr Urteil künftig begründen müssen und Verurteilte die Möglichkeit erhalten, in Berufung zu gehen.
Die Vorschläge des Hohen Rats der Justiz sind eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs. Dieser hatte Anfang des Monats erklärt, dass Richard Taxquet im Mordprozess Cools kein faires Gerichtsverfahren gehabt habe.
vrt / jp