Vor vier Jahren war der 17-jährige geistig behinderte Junge tot in der Ostender Wohnung des Paares aufgefunden worden. Er war an einer Lungenentzündung gestorben und zeigte Zeichen von großer Verwahrlosung und Unterernährung. Heute entscheidet die Geschworenenjury über das Strafmaß. Die Höchststrafe liegt bei 30 Jahren Haft.
Schuldspruch für Paar, dessen Sohn wegen Verwahrlosung gestorben war
Ein Geschworenengericht in Brügge hat einen Mann und eine Frau für schuldig befunden, den Sohn der Frau gefoltert und ausgehungert zu haben.